Aktenzeichen 2 StR 503/14

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNH39YRSZPB92GM8G

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.04.2015

Verhängung von Jugendstrafe: Erforderlichkeit von Ausführungen zum aktuell bestehenden Erziehungsbedarf bei bereits verbüßter Untersuchungshaft

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