Aktenzeichen I ZR 31/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:310316UIZR31.15.0
RCN:
RCNH33V7XBKU7ZQNX5

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 31.03.2016

Arzneimittelwerbung: Irreführende Preisgegenüberstellung mit dem "einheitlichen Apothekenabgabepreis zur Verrechnung mit der Krankenkasse" - Apothekenabgabepreis

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