Aktenzeichen 3 StR 533/09

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ECLI:
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RCN:
RCNH2X6MGWT349T967

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.01.2010

Bedingt vorsätzliches Handeln: Nur Körperverletzungsvorsatz trotz äußert gefährlicher Gewalthandlung; Anforderungen an die Beweiswürdigung im freisprechenden Urteil

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