Aktenzeichen StB 5/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:240322BSTB5.22.0
RCN:
RCNH2QX5VY27LYQMN2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.03.2022

Sicherungsverteidigung: Ablehnung des Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers trotz umfangreichen Aktenbestands bei überschaubarem Verfahrensstoff

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