Aktenzeichen 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:ls20200504.2bvl000617
RCN:
RCNH29DHECA593UBG3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 04.05.2020

Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen in den Besoldungsgruppen R 2 mit drei bzw vier Kindern in den Jahren 2013 bis 2015 nicht amtsangemessen und daher mit Art 33 Abs 5 GG unvereinbar - Frist für Neuregelung bis 31.07.2021

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17
Bundesverfassungsgericht, 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17, 04.05.2020.
Az. 3 K 6173/14
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 6173/14, 14.09.2022.
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