Aktenzeichen II ZB 17/10

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.09.2011

Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils unter einer aufschiebenden Bedingung: Zurückweisung einer eine Veränderung nur ankündigenden Gesellschafterliste durch das Registergericht; gutgläubiger Erwerb eines aufschiebend bedingt abgetretenen Geschäftsanteils vor Bedingungseintritt

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