Aktenzeichen V ZR 30/13

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RCNGZQHNZEPJP5B87D

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.07.2014

Aufwendungsersatz für einen Grundstückseigentümer: Voraussetzungen von Abwehr- und Beseitigungsansprüchen wegen Gebäudeschäden durch einen Felsabbruch im Bereich einer im 2. Weltkrieg angelegten Luftschutzstollenanlage

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