Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 21.12.2016
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch Gegendarstellungsverpflichtung aufgrund unzutreffender Einordnung der inkriminierten Äußerungen als Tatsachenbehauptungen - Gegenstandswertfestsetzung
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