Aktenzeichen VI ZB 7/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:120416BVIZB7.15.0
RCN:
RCNGZ2HZ8FTBTL5VXJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.04.2016

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen Verzögerung bei der Telefaxübermittlung; Indizwirkung des Sendeberichts

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