Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in angemessener Zeit - hier: Dauer eines strafvollzugsrechtlichen Eilverfahrens von 10 Monaten genügt Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG nicht
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