Aktenzeichen Au 7 E 15.1216

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNGXY5YYR3MF5J6R4

Verknüpfte Entscheidungen

VG Augsburg: Entscheidung vom 04.09.2015

einstweilige Anordnung, Obdachlosenunterbringung, Unterbringungsmöglichkeit, Gemeinde, Kostenübernahmeanspruch, Pension, Hotel, Obdachlosenunterkunft, Angemessenheitsgrenze

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