Aktenzeichen I ZR 97/13

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RCNGXDM97BGNSCNATG

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.11.2014

Annahme einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung durch einen vollmachtlos handelnden Stellvertreter - Zuwiderhandlung während Schwebezeit

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