Aktenzeichen 1 BvQ 13/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:qk20130501.1bvq001313
RCN:
RCNGX3H9CU3MAPZTQM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 01.05.2013

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Offensichtlich kein Anspruch eines freien Journalisten auf Sitzplatz im "NSU-Verfahren" - Erheblicher Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei Sitzplatzverteilung - Art 5 Abs 1 S 2 GG vermittelt keinen Anspruch auf Videoübertragung einer strafprozessualen Hauptverhandlung in anderen Raum

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