Aktenzeichen 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rs20110907.2bvr098710
RCN:
RCNGWVHCH2KPZ8BY4V

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Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 07.09.2011

Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm mit Haushaltsautonomie des Bundestags vereinbar - Potentielle Gefährdung, jedoch keine Verletzung des Wahlrechts (Art 38 Abs 1 GG) durch Gewährleistungsermächtigungen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm - nationale Haushaltsautonomie als nicht entäußerbare Kompetenz der nationalen Parlamente - Wahrung der Mitwirkungsrechte des Bundestages an haushaltswirksamen Dispositionsentscheidungen sowie der Art und Weise der Mittelverwendung erforderlich - hier: Überschreitung der Überlastungsgrenze des Haushalts nicht festzustellen - Kein Automatismus zur Entäußerung des Budgetrechts des Bundestags - verfassungskonforme Auslegung von § 1 Abs 4 S 1 StabMechG erforderlich

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10, 07.09.2011.
Az. 2 BvR 1099/10
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1099/10, 19.06.2012. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1099/10, 09.06.2010.
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