Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm mit Haushaltsautonomie des Bundestags vereinbar - Potentielle Gefährdung, jedoch keine Verletzung des Wahlrechts (Art 38 Abs 1 GG) durch Gewährleistungsermächtigungen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm - nationale Haushaltsautonomie als nicht entäußerbare Kompetenz der nationalen Parlamente - Wahrung der Mitwirkungsrechte des Bundestages an haushaltswirksamen Dispositionsentscheidungen sowie der Art und Weise der Mittelverwendung erforderlich - hier: Überschreitung der Überlastungsgrenze des Haushalts nicht festzustellen - Kein Automatismus zur Entäußerung des Budgetrechts des Bundestags - verfassungskonforme Auslegung von § 1 Abs 4 S 1 StabMechG erforderlich
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