Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.01.2021
Entnahme von Kapital in erheblichem Umfang aus einem Kapitalanlagemodell durch den Betreiber: Aufklärungspflicht gegenüber den Investoren mit noch ausstehenden Ratenzahlungen; Schadensersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auch wegen Wertminderung der Beteiligung