Nichtannahmebeschluss: Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung (Art 3 Abs 3 S 2 GG) gebietet keine barrierefreie Gestaltung der mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren derart, dass Beteiligte über einen längeren Zeitraum mittels Computer von zuhause aus kommunizieren können - Zur Möglichkeit der Verweisung auf eine Vermittlung durch Dritte, etwa Bevollmächtigte oder Beistände
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