Aktenzeichen RO 5 E 21.1726

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RCNGV5BZT3DTRJADNB

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VG Regensburg: Entscheidung vom 18.10.2021

Unzulässiger Eilrechtsschutz, der auf die Verhüllung einer sich auf der KZ-Gedenkstätte, Fl. befindlichen Gedenktafel für D., B. gerichtet ist., Geltendmachung des postmortalen Persönlichkeitsrechts nur durch nahe Angehörige des Verstorbenen.

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