Aktenzeichen XII ZB 289/15

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RCNGMU8BCBHLT5JQ4L

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.11.2015

Verfahrenskostenhilfe: Behandlung des Verfahrenskostenhilfeantrags für ein wegen Anwaltszwangs unzulässiges persönliches Rechtsmittel

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