Aktenzeichen IX ZB 162/11

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RCNGMMPG2DSZS6DPPC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.03.2012

Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand bei der Geschäftsführung und Übertragung des Zustellungswesens

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