Aktenzeichen V ZB 156/11

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.05.2012

Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung einer Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs aus einem Rückkaufsrecht nach Erlöschen des Anspruchs und weiterem Kaufvertrag mit einem Dritten bei der Bestimmung des geringsten Gebotes; Wert des Zuzahlungsbetrages aus einer berücksichtigungsfähigen Auflassungsvormerkung; Erlöschen der Pfändung eines vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Rückübereignung des Grundstücks

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