Aktenzeichen VI ZR 120/11

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RCNGLS7TL72XKKLFVJ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.07.2012

Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer "Überbeschleunigung" bei Zurückweisung verspäteten Verteidigungsvorbringens nach Versäumung der dreimal verlängerten Frist zur Klageerwiderung und bei Vorlage einer Begründungsschrift nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil erst im Einspruchstermin

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