Aktenzeichen VIII ZR 125/14

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RCNGL2BNZU8AG83JJK

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.03.2015

Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen von Schiffsersatzteilen und einem zypriotischen Kunden: Abgrenzung eines verbindlichen Angebots von einer Aufforderung zur Angebotsabgabe; teilweise Annahmefähigkeit von Angeboten; Auslegung eines unter Ablehnung eines Angebots unterbreiteten Gegenangebots; Handlungsvollmacht eines Mitarbeiters; anwendbares Recht für die Beurteilung einer Einigung sowie der inhaltlichen Anforderungen für ein wirksames Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung

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