Aktenzeichen 4 StR 290/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:030816B4STR290.16.0
RCN:
RCNGJVGKL7WTT42QK5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.08.2016

Strafurteil: Notwendige Prüfung der Unterbringung des betäubungsmittelabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

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