Aktenzeichen 3 StR 556/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.02.2010

Schwerer Raub: Schraubendreher als gefährliches Werkzeug und vollendete Verwendung des Werkzeugs zur Drohung; vollendete Wegnahme beim Einstecken erbeuteter Geldscheine in die Kleidung

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