Aktenzeichen V ZR 296/13

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RCNGGB474MPH8ZF8HE

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 27.03.2015

Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der Grundschuld zur Besicherung eines neuen Kredits nach Rückgabe der Grundschuldunterlagen wegen Tilgung der ursprünglichen Schuld

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