Aktenzeichen XII ZR 117/09

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ECLI:
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RCN:
RCNGFC3BLBMVXX4L3F

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.10.2011

Beschränkung des nachehelichen Unterhalts: Verfestigte Lebensgemeinschaft als Härtegrund nach Gesetzesänderung; rechtskräftige Verneinung einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem früheren Abänderungsverfahren

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