Aktenzeichen I ZR 232/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:290916BIZR232.15.0
RCN:
RCNGBRCPSTGDRQGSTW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.09.2016

Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Vorliegen einer speziellen gesundheitsbezogenen Angabe; Angabe einer bestimmten Wirkung des Produkts ohne Benennung des dafür kausalen Nährstoffs

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 232/15
Bundesgerichtshof, I ZR 232/15, 29.09.2016.
Az. 13 U 123/14
Oberlandesgericht Köln, 13 U 123/14, 11.12.2015.
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