Aktenzeichen 2 LB 39/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:OVGSH:2018:0913.2LB39.18.00
RCN:
RCNGBPQJMYGFJT8HAR

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Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht: Urteil vom 13.09.2018

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