Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen bzgl der Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes sowie des UN-Flüchtlingspakts durch die Bundeskanzlerin - Fehlen der Beschwerdebefugnis sowie kein Bedürfnis für vorbeugenden Rechtsschutz mangels unmittelbarer Rechtswirkung beider Pakte
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