Aktenzeichen XI ZR 295/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.12.2013

Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die Fondsimmobilie finanzierenden Bank wegen Beihilfe zur vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung der Kapitalanleger

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