Aktenzeichen XII ZB 530/11

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.05.2013

Vormundschaft über minderjährige unbegleitete Flüchtlinge: Verhinderung eines Vormunds bei mangelnder Sachkunde und Zulässigkeit der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Ergänzungspfleger in ausländerrechtlichen Angelegenheiten

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