Aktenzeichen IX ZB 93/12

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RCNGA2W47Y4ER3DK5C

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.04.2015

Verbraucherinsolvenzverfahren: Entscheidung des Einzelrichters über Beschwerde und Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an die Belehrung über die Durchführung eines Schuldenbereinigungsverfahrens

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