Aktenzeichen 4 AZR 166/09

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 22.09.2010

Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber - selbständiger Teil- oder Funktionsbereich - anrechenbare Vordienstzeit

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