Aktenzeichen XII ZB 38/13

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RCNG8ZQNMTXZ7GVT6Z

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.12.2013

Versäumnisbeschluss über die Zahlung von Kindesunterhalt: Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist wegen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

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