Aktenzeichen III ZR 286/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:031116UIIIZR286.15.0
RCN:
RCNG7JQ94GYUD68GC9

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.11.2016

Anspruch eines Zahnarztes gegen eines gesetzlich Versicherten auf Zahlung des Eigenanteils für eine prothetische Versorgung: Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben bei formnichtiger Honorarvereinbarung; Begründung des Zahlungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag und/oder ungerechtfertigter Bereicherung

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