Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 11.12.2013
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" in Presseveröffentlichung - Gegenstandswertfestsetzung
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