Aktenzeichen 2 BvR 545/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20161109.2bvr054516
RCN:
RCNG4ULRQ4JLDA9FZZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.11.2016

Stattgebender Kammerbeschluss: Einzelfallabwägung bzgl der Auslieferung eines Deutschen aufgrund eines europäischen Haftbefehls ggf auch bei maßgeblichem Auslandsbezug der Tat iSd § 80 Abs 1 S 1 Nr 2 IRG erforderlich - hier: Inlandsbezug von Unterlassungstaten bei inländischem Wohnsitz des Geschäftsführers einer polnischen Gesellschaft in Insolvenz - Verletzung des Art 16 Abs 2 S 2 GG durch Unterlassen einer Abwägung

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