Aktenzeichen 2 StR 525/11

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RCNG4FB6NYBFCL22QZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.04.2013

Ablehnung des Revisionsrichters im Strafverfahren: Zulässigkeit des mit der Anhörungsrüge verbundenen Ablehnungsgesuchs bei Entscheidung über Revision im Beschlussweg; Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter

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Verfahrensgang

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Az. 2 StR 525/11
Bundesgerichtshof, 2 StR 525/11, 11.04.2013.
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