Nichtannahmebeschluss: Rechtsweg für Klage auf Eingliederungshilfe zugunsten eines an einer seelischen Behinderung leidenden Minderjährigen - Verweisung der Sache vom SG an das VG verletzt Betroffenen nicht in Grundrechten - keine Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 3 Abs 3 S 2 GG - zudem keine unzulässige fachgerichtliche Rechtsfortbildung durch einschränkende Auslegung des § 17a Abs 4 GVG
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