Aktenzeichen 2 BvR 969/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140815.2bvr096914
RCN:
RCNG3QLCWQ8BV7GK6K

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 15.08.2014

Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung bei ehemaligem Bundestagsabgeordneten sowie Beschlagnahme von E-Mails und weiteren Daten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Rüge einer Verletzung von Art 46 Abs 2 GG iVm Art 38 Abs 1 S 2 GG wegen Subsidiarität unzulässig - iÜ keine Grundrechtsverletzung

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