Aktenzeichen XI ZR 341/12

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RCNG3QE48FF45S95LN

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.04.2014

Haftung bei Kapitalanlageberatung: Widersprüchliches Verhalten des Schadenersatz begehrenden Anlegers bei Abschluss des Anlagegeschäfts trotz ausdrücklicher Verweigerung der Auskunft über die Höhe der Rückvergütung durch den Berater

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