Nichtannahmebeschluss: Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 34 Abs 1 S 1 SGB V ) verfassungsrechtlich unbedenklich - insb keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes - kein Sonderopfer chronisch Kranker - keine Vorlagepflicht an den EuGH
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