Markenbeschwerdeverfahren – Schutzentziehungsverfahren - Löschungsverfahren - "unregelmäßige Welle mit aufgebrachten Krümeln (dreidimensionale Marke)" – die Anforderungen an die Bestimmtheit des Schutzgegenstandes sind erfüllt - Unterscheidungskraft – erhebliche Abweichung von branchenüblichen Produktformen - kein Freihaltungsbedürfnis
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