Aktenzeichen 29 W (pat) 63/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2019:030419B29Wpat63.17.0
RCN:
RCNG3A84CVY7DLT6PV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 03.04.2019

Markenbeschwerdeverfahren – Schutzentziehungsverfahren - Löschungsverfahren - "unregelmäßige Welle mit aufgebrachten Krümeln (dreidimensionale Marke)" – die Anforderungen an die Bestimmtheit des Schutzgegenstandes sind erfüllt - Unterscheidungskraft – erhebliche Abweichung von branchenüblichen Produktformen - kein Freihaltungsbedürfnis

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 37/19
Bundesgerichtshof, I ZB 37/19, 19.12.2019.
Az. 29 W (pat) 63/17
Bundespatentgericht, 29 W (pat) 63/17, 03.04.2019.
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