Aktenzeichen III ZB 31/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:171220BIIIZB31.20.0
RCN:
RCNG2WBXHMVRX8873B

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.12.2020

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zumutbarkeit der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung an das Berufungsgericht bei Scheitern der Übermittlung per Telefax wegen eines Defekts des gerichtlichen Empfangsgerätes

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