Aktenzeichen 1 StR 260/09

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RCN:
RCNG2RYVME7Z7S9P6N

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.03.2011

Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung bei einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakten

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Bundesgerichtshof: Vorlagebeschluss vom 24.02.2010

Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung bei einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakten

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