Aktenzeichen 2 StR 489/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:310517U2STR489.16.0
RCN:
RCNG2L2WUXTG4QPDCX

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 31.05.2017

Besonders schwerer Fall des Bankrotts: Handeln aus Gewinnsucht

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