Aktenzeichen 9 ABR 83/09

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ECLI:
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RCN:
RCNFYRCZBV2429YGPA

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Bundesarbeitsgericht: Beschluss vom 17.08.2010

(Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs 2 S 1 SGB 9 - Besetzung von Stellen mit Personalleitungsfunktion - schwerbehinderungsspezifische Führungsanforderungen)

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Verfahrensgang

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Az. 9 ABR 83/09
Bundesarbeitsgericht, 9 ABR 83/09, 17.08.2010.
Az. 8 BV 100/08
Arbeitsgericht Köln, 8 BV 100/08, 04.11.2008.
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