Aktenzeichen 2 PBvU 1/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:up20120703.2pbvu000111
RCN:
RCNFY6Y444TEVSTU7V

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 03.07.2012

Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen Mitteln im Inland (teilweise Aufgabe von BVerfGE 115, 118) - Gesetzgebungskompetenz für §§ 13-15 LuftSiG folgt aus  Art 73 Nr 6 idF vom 20.12.1993 - Streitkräfteeinsatz nach Art 35 Abs 3 S 1 GG setzt auch in Eilfällen einen Beschluss der Bundesregierung als Kollegialorgan voraus - Abweichende Meinung zur Beantwortung der zweiten Vorlagefrage (Beschränkung auf polizeiliche Mittel bzw Einsatz spezifisch militärischer Waffen): insoweit verfassungsändernde Wirkung des Plenarbeschlusses, Festhaltung an BVerfGE 115, 118 <146 ff, 150 f> - Sperrwirkung des Art 87a GG für Streitkräfteeinsatz im Inneren - Abschusserlaubnis auch weiterhin ausgeschlossen - geringer praktischer Nutzen bei Aufgabe fundamentaler Grundsätze

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvF 1/05
Bundesverfassungsgericht, 2 BvF 1/05, 20.03.2013. Bundesverfassungsgericht, 2 BvF 1/05, 03.05.2011.
Az. 2 PBvU 1/11
Bundesverfassungsgericht, 2 PBvU 1/11, 03.07.2012.
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