Aktenzeichen IX ZB 150/11

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RCNFVT259Q2JT4WEV8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.02.2012

Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Einstellung des Verfahrens; Einziehung der Ansprüche auf Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung in der Insolvenz einer GmbH & Co. KG

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