Aktenzeichen I ZR 82/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:010218UIZR82.17.0
RCN:
RCNFUJUH6DZ5N2JTGN

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.02.2018

Unlauterer Wettbewerb: Einordnung eines Koronarstents als Medizinprodukt; Anwendbarkeit des Werbeverbots für Heilmittel – Gefäßgerüst

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